GESUNDHEITSSCHUTZ IN SOLARIEN WIRD ERHÖHT

Am 6. Juli 2011 hat das Bundeskabinett die UV-Schutzverordnung verabschiedet, die am 25. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nach einer Übergangsfrist tritt die Verordnung am 1. Januar 2012 in Kraft. Durch die neuen Regelungen soll der Verbrauchschutz in Solarien weiter erhöht werden.

Künftig dürfen keine Solarien mehr betrieben werden, die ein stärkeres Sonnenbrandrisiko als die Natursonne haben. Neugeräte erfüllen diese Vorschrift bereits seit Juli 2007. Für ältere Soltron Geräte (ab 1996) bieten wir entsprechende Umrüstsätze.

Solarienbetreiber sind verpflichtet ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen, um die lückenlose Wartung der Bräunungsgeräte zu dokumentieren. Die notwendigen Unterlagen gehören bei Neugeräten selbstverständlich zum Lieferumfang.

Hier können Sie das Geräte-/Betriebs- und Wartungsbuch herunterladen.

Um die qualifizierte Beratung der Kunden zu gewährleisten muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat.

Außerdem müssen Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Besonnungsdauer etc. informiert werden. Die benötigten Aushänge und Informationsbroschüren werden zur Zeit vom BfB (Bundesfachverband für Besonnung) erstellt und können in Kürze über diesen bezogen werden.

Die lang diskutierte UV-Schutzverordnung ist geltendes Recht, die Branche hat endlich Entscheidungs- und Investitionssicherheit. Jetzt gilt es, gemeinsam die Vorschriften proaktiv umzusetzen und die sich bietenden Chancen in Zukunft zu nutzen. Wir werden Sie bei der Umsetzung bestmöglichst unterstützen.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
info@soltron.de / 02224-818-0







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